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Elektronische behördliche Zustellung
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Seit 1.12.2019 können Unternehmen und Privatpersonen behördliche Schriftstücke über das offiziell vom Bundeskanzleramt zugelassene elektronische Postfach des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort empfangen. Für Unternehmen steht hierbei das Postfach im Unternehmensserviceportal (USP) zur Verfügung.
Behörden erhalten die Möglichkeit, sich über Services der Österreichischen Post mit den Empfänger*innen zu verbinden und immer die beste Zustellungsform zu wählen. Und so funktionierts:
Besonders praktisch ist, dass es nicht notwendig ist, die Sendungen zuerst als PDFs zu exportieren, um sie dann wieder hochzuladen. Durch die Schnittstelle zu hybridService wird das alles automatisch in Ihrem Datenverarbeitungsprogramm erledigt.
Wichtige behördliche Sendungen können einfach über das Unternehmensserviceportal empfangen werden. Durch das Login über die Handy-Signatur können außerdem RSa- und RSb-Sendungen sicher und verlässlich empfangen werden.