FAQ Privat
Allgemeine Fragen
Privat
Wenn Sie in einem Verteilzentrum ist bedeutet das, dass
- die Sendung bereits in Beförderung & in Österreich (bei Auslandssendungen) ist.
- die Sendung im Verteilzentrum sortiert und an die richtige Zustellbasis weitergegeben.
- ein wichtiger erster Schritt ist damit unsere Zusteller*innen die Sendung schließlich zu Ihnen bringen können.
Manchmal legen Sendungen einen weiten Weg zurück um zu Ihnen zu kommen. Es kann sein dass auf diesem Weg auch mehr als ein Verteilzentrum liegt. Das ist aber nichts schlimmes, die Sendung ist bald bei Ihnen, versprochen!
Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich eine Leistung der Österreichischen Post AG in Anspruch genommen haben oder eine Sendung erwarten.
Geben Sie nie Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen ein, wenn Sie durch einen Link dazu aufgefordert werden. Achten Sie beim Login darauf, ob die Webseite tatsächlich von der Post ist. Löschen Sie E-Mails, die Ihnen verdächtig vorkommen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Gefahren im Internet".
In den SB-Zonen der österreichischen Post AG ist Verpacken, Frankieren und Versenden rund um die Uhr möglich. Falls Sie Hilfe benötigen, erreichen Sie unsere SB-Hotline unter:
+43 800 01 01 01
Mo-Fr 07:00 – 20:00 Uhr
SA 08:00 – 20:00 Uhr
Feiertag: kein Service
Es werden immer wieder E-Mails und/oder SMS verschickt, die sich als Nachrichten der Österreichischen Post AG ausgeben. Diese Punkte helfen Ihnen, herauszufinden, ob es sich um eine sogenannte Phishing-Nachricht (= Nachricht in betrügerischer Absicht) handelt:
- Haben Sie vor Kurzem eine Leistung der Österreichischen Post AG in Anspruch genommen?
- Sehen Sie sich den Absender*in der Nachricht genau an. Oft merken Sie schon daran, dass es sich nicht um eine vertrauenswürdige Nachricht handelt. Unsere Nachrichten kommen immer von E-Mail-Adressen, die auf @post.at enden.
- Geben Sie nie unachtsam Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Achten Sie beim Login darauf, ob die Webseite tatsächlich von der Post ist. Löschen Sie E-Mails, die Ihnen verdächtig vorkommen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite Gefahren im Internet.
PostPay
Privat
PostPay setzt folgende Punkte voraus:
- Alle Händler*innen der Produkte, die sich im Warenkorb befinden, bieten PostPay an
- Alle Produkte im Warenkorb werden mit der Post versendet
- Ihre Lieferadresse befindet sich in Österreich
PostPay ist eine Weiterentwicklung der klassischen Nachnahmedienstleistung der Post. Die Post hebt den Nachnahmebetrag im Namen und auf Rechnung des*der Händler*in ein. Zwischen Post und Ihnen kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Die Österreichische Post erbringt keinerlei Zahlungsdienstleistungen, sondern erbringt lediglich Leistungen im Zusammenhang mit der Nachnahme. Die auf der Bezahlseite angebotenen Zahlungsdienstleistungen stellen ausschließlich Angebote der Zahlungsdienstleister*innen dar. Die Post übernimmt keinerlei Haftung für durch die Nutzung der jeweiligen Zahlungsdienste verursachten Schäden.
FAQ Bank
Privat
- Pensionen / Familienbeihilfen / Arbeitslosengelder können in den Geschäftsstellen der Post bzw. durch die Zusteller*innen ausbezahlt werden.
- Überweisungen können Sie wie gewohnt am Postschalter und ggf. im Selbstbedienungsterminal durchführen.
- Bargeldbehebungen sind am Postschalter und in der SB-Zone möglich.
- Ab 1. April können keine Auslandsüberweisungen mit Western Union in den Postfilialen mehr durchgeführt werden.
Bei ausgewählten Post Partnern ist das Service weiterhin möglich.
Ab Ende April steht Ihnen unser neues moneytransfer Service RIA für alle Auslandsüberweisungen zur Verfügung.
FAQ Brief - Versenden
privat
- durch Briefmarken: Gerne Übernehmen wir diese Aufgabe für Sie: Freimachungsservice
- Briefsendung "Bar freigemacht"
- Frankiermaschinen
Weitere Infos dazu finden Sie hier.
ECO-Brief: Für nicht zeitkritische Sendungen eignet sich der ECO-Brief mit dem besonders attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis am besten. Die Zustellung erfolgt nach 2 bis 3 Werktagen. ECO-Briefe können in allen Aufgabebriefkästen und allen Post-Geschäftsstellen aufgegeben werden. ECO-Briefe können mit Briefmarken freigemacht werden. Im Inland stehen Ihnen für ECO- sowie PRIO-Sendungen sämtliche Zusatzleistungen zur Verfügung.
PRIO-Brief: Dringende Sendungen versenden Sie am besten als PRIO-Brief. Mindestens 95% der PRIO-Briefe, die in Österreich versandt werden, erreichen am nächsten Arbeitstag ihr Ziel.
Über 97 % der Inlandspakete werden innerhalb von 2 Werktagen zugestellt.
Post Express Österreich-Sendungen werden am nächsten Werktag bis spätestens 13.00 Uhr zugestellt.
Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen für den nationalen Briefversand:
- Einschreiben Einfach
- Einschreiben
- Übernahmeschein
- Eigenhändig
- Nicht an Postbevollmächtigte
Weitere Details unter: Post Brief versenden: Tipps und Tricks - PostAG
FAQ Brief - AGB und Haftung
privat
FAQ Brief - International
privat
Zusätzlich zum Porto fällt für Sendungen weltweit ein Entgelt von 3,95 Euro an. Die Tarife für Zusatzleistungen für internationale Briefsendungen finden Sie hier.
Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen für den internationalen Briefversand:
- Einschreiben Einfach
- Einschreiben
- Übernahmeschein
- Eigenhändig
- Wertbrief
- Internationaler Antwortschein
Weitere Details unter: Brief Ausland: Tarife für Briefe ins Ausland - PostAG
FAQ Paket & Post Express
privat
- Im Bereich „Tarife Paket Österreich“
- Im Bereich „Post Express Österreich“
- Pakete International: Länderinformationen
- Im Bereich „Tarife Post Express International“
Post Express-Sendungen erreichen den Empfänger in der Regel schon am nächsten Werktag bis spätestens 13:00 Uhr, bei Bedarf auch am Samstag (mit entsprechender Zusatzleistung).
Für Ihre internationalen Post Express-Sendungen sehen Sie die Laufzeit hier.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für die Zustellung im Inland und Ausland gilt:
- linksbündiger Anschriftenblock
- bei Sendungen ins Ausland in der letzten Zeile des Anschriftenblocks das Bestimmungsland in Großbuchstaben anführen
- keine Leerzeile innerhalb des Anschriftenblockes
- keine Unterstreichungen
- keine ausgerückte Postleitzahl
- kein Bindestrich zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort
- kein Länderunterscheidungszeichen vor der Postleitzahl
Über 97 % der Inlandspakete werden innerhalb von 2 Werktagen zugestellt.
Post Express Österreich-Sendungen werden am nächsten Werktag bis spätestens 13.00 Uhr zugestellt.
Informationen für Auslandssendungen entnehmen Sie bitte den Angaben im Tarifrechner.
- Sendung in Verteilung: Ihr Paket ist sicher bei uns angekommen und wird im Laufe der nächsten Werktage an Sie geliefert.
Das bedeutet, dass die Sendung bereits in Beförderung und im Fall einer Auslandssendung in Österreich ist.
Ihre Sendung durchläuft verschiedene Stationen in Österreich. Es wird Ihnen daher immer die Postleitzahl des aktuellen Logistikzentrums angezeigt.
- Sendung in Zustellung: Ihre Sendung kommt voraussichtlich heute an. Die in der Sendungsverfolgung angezeigte Postleitzahl gehört zur letzten Transportstation.
Die Ausnahme bilden Versandhändler, die eine kürzere Lagerfrist von 5 Werktagen bestimmen.
Damit Sie keine Frist versäumen, vermerken die Zusteller*innen auf der Benachrichtigung den letzten Tag, an dem Sie Ihre Sendung abholen können.
Post-Geschäftsstelle: Ihre Sendung wartet in der Post-Geschäftsstelle auf Sie: Die Sendung liegt in einer Post-Geschäftsstelle zur Abholung bereit und kann während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Informationen zu Standorten und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Abholstation: Ihre Sendung liegt in einer Abholstation für Sie bereit: Die Sendung kann jederzeit bis zum Ende der Lagerfrist abgeholt werden. Dazu benötigen Sie den Benachrichtigungscode.
Ihre Sendung durchläuft verschiedene Stationen in Österreich. Es wird Ihnen daher immer die Postleitzahl des aktuellen Logistikzentrums angezeigt.
Sollten Sie bei der Zustellung nicht zu Hause sein und keine Empfangsoption nutzen. Der*die Zusteller*in hinterlässt eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten, wo Sie Ihr Paket abholen können.
Bei Sendungen aus dem Ausland bedeutet dieser Status, dass die Sendung an den*die Transportdienstleister*in im jeweiligen Land übergeben wurde.
FAQ Post Loop
privat
Die RE-ZIP-App verwendet das GPS für zwei Dinge:
- Um Ihnen die nächstgelegenen Rückgabestelle anzuzeigen
- Um zu überprüfen, ob Sie sich an einer Rückgabestelle befinden, wenn Sie die Post Loop-Verpackung scannen und zurückgeben möchten.
Das können wir nur mit Hilfe des GPS-Standorts erreichen.
- Wenn Sie sich an einer Rückgabestelle befinden und diese Meldung erhalten: „Sie befinden sich nicht an einer Rückgabestelle“:
Vielleicht müssen Sie sich nur ein paar Meter bewegen, damit sich der Scanner öffnet. Die Entfernung wird unten auf dem Bildschirm angezeigt. - Wenn der Scanner nicht auf den QR-Code reagiert:
Versuchen Sie, die Re-Zip App zu schließen und sie neu zu starten. - Wenn Sie beim Scannen der Lasche eine Fehlermeldung erhalten:
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Lagerfehler, der bedeutet, dass der QR-Code nicht gescannt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, ein Foto von der Lasche mit dem QR-Code zu machen und dieses an das Post Kundenservice zu senden. Wir prüfen die Retoure dann und Sie erhalten anschließend Ihren Gutschein. Die Verpackung können Sie ganz normal einwerfen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Post Loop-Verpackung für die Retournierung eines Produkts verwenden, achten Sie bitte darauf, dass Sie den QR-Code auf der Lasche nicht scannen und dass die Lasche beim Versand nicht sichtbar ist.
Nachdem Sie Ihre Bestellung erhalten haben, falten Sie die Verpackung auf Briefgröße zusammen. Eine Anleitung finden Sie auf der Verpackung. Und so können Sie die Post Loop-Verpackung dann zurückzusenden:
- Finden Sie die nächstgelegene Rückgabestelle in der RE-ZIP-App. Sie können die Verpackung in einen Briefkasten einwerfen, in der SB-Zone der Post abgeben oder in eine Post-Geschäftsstelle bringen.
- An der Rückgabestelle: Scannen Sie den QR-Code auf der Lasche der Post Loop-Verpackung mit der Re-Zip App und werfen Sie die Verpackung ein.
- Für die Rücksendung erhalten Sie ein Dankeschön vom Onlineshop, bei dem Sie bestellt haben.
FAQ Philatelie
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FAQ Crypto stamp
privat
Unter diesem Link https://tokapi.com/transfer?locale=de
- Bei Crypto Stamp Art kaufen Sie eine digitale Mystery Box mit NFTs und erhalten eine sammelbare Special Art Stamp obendrauf. Sie können diese über die Tokapi-Plattform kaufen. https://tokapi.com/drops/b971d37b-4e18-416b-8068-12d0be67b939?locale=en
- Eine Crypto stamp ist eine Briefmarke mit einem digitalen Zwilling (NFT) in der Blockchain. Sie können sie online, in unserem Filialnetz und über unseren Sammlerservice kaufen. Eine bestimmte Anzahl von Crypto stamps ist im Onchain-Store verfügbar.
In der Special art stamp ist ein solcher NFC-Chip eingebaut. Dieser dient dazu, die Echtheit der Briefmarke zu überprüfen.
Wenn Sie Ihr Smartphone in die Nähe der Special art stamp halten, kommuniziert das Smartphone mit dem NFC-Chip und prüft die Echtheit.
FAQ Kartenstudio
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FAQ Das Flugblatt
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FAQ Zoll Import
Privat
Bitte beachten Sie, dass durch die Zollanmeldung der Sendung folgende Abgaben und Entgelte für Sie anfallen und bei Zustellung der Sendung eingehoben werden:
- 20% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
- Zollabgabe über einem Warenwert von 150 Euro
- Importtarif abhängig von Warenwert und Produkt (Import Zollabwicklung, Paket International)
- Allfällige Verbrauchssteuern – für alle verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie Alkohol und alkoholhaltige Waren, Bier, Zwischenerzeugnisse (Biersteuergesetz), Schaumwein, Wein, Zwischenerzeugnisse (Schaumweingesetz), Mineralöl und Tabakwaren. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer.
- Für Informationen zur Bearbeitungs- und Lagerentgelt bei notwendiger Kontaktaufnahme mit dem Empfänger, beachten Sie bitte die Angaben im Preisblatt für Zolldienstleistungen. Das Preisblatt finden Sie hier.
Für Sendungen mit einem Warenwert über 150 Euro fallen zusätzlich Zollabgaben an. Die Höhe dieser Abgaben ist stark von der Ware selbst abhängig und unterschiedlich hoch.
Der Empfänger hat die Möglichkeit a.) die entsprechenden Dokumente, Unterlagen etc. zu übermitteln, um die Sendung nach erfolgter zollrechtlicher Behandlung zu erhalten.
oder b.) keine Dokumente, Unterlagen etc. nachzureichen oder zu erklären, die Sendung nicht annehmen zu wollen. In diesem Fall wird die Sendung an den*die Absender*in retourniert.
Für die weitere zollrechtliche Behandlung wird im Fall a) das Bearbeitungs- und Lagerentgelt verrechnet.
Private Geschenksendungen sind Warensendungen von einer Privatperson aus einem Nicht-EU-Staat an eine andere Privatperson in der EU, wenn sie
- gelegentlich erfolgen,
- sich ausschließlich aus Waren zum Eigenbedarf zusammensetzen und nach Art und Menge keine Einfuhr zu geschäftlichen Zwecken vermuten lassen und
- die Empfängerin/der Empfänger ohne irgendeine Bezahlung erhält.
Für private Geschenksendungen besteht eine Abgabenfreiheit bis zu einem Warenwert von 45 Euro. Ist also ein Geschäftskunde/Unternehmen als Sender oder Empfänger involviert, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.
Inhalt und Warenwert sind mittels Wertnachweis zu beweisen und außen klar ersichtlich an der Sendung anzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen oder ähnlichen Schriftzeichen nicht akzeptiert werden können.
Wenn nicht alle zur zollrechtlichen Behandlung erforderlichen Dokumente, Unterlagen etc. vorliegen, tritt die Österreichische Post AG mit dem Empfänger in Kontakt. Dadurch können zusätzlichen Kosten entstehen.
Auf der der Sendung beigelegten Zollerklärung müssen unbedingt folgende Daten präzise angegeben werden, wenn die Sendung als Geschenk deklariert werden soll:
- Art der Sendung: Geschenk
- Wert (in EUR oder anderer Währung)
Wenn nicht alle Formvorgaben erfüllt werden, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.
In jedem Fall verrechnet die Post jedoch für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, eine Gebühr in Form des Importtarifs - für Geschenksendungen beläuft sich dieser auf 5 Euro.
Falls eine Sendung nicht allen oben genannten Kriterien entspricht, können zusätzlich zum Importtarif weitere Kosten anfallen.
Sie haben bei der Bestellung den Warenwert bezahlt, es sind jedoch auch Importentgelte fällig. Eine Postsendung muss beim Import hinsichtlich Zoll und Steuern überprüft werden.
Sonderfall IOSS-Sendung: Wird beim Kauf bereits die österreichische Umsatzsteuer vom Online Store in Rechnung gestellt, ist davon auszugehen, dass der*die Händler*in über eine Import-One-Stop Shop (IOSS) Nummer verfügt und die Steuer abführt. In diesem Fall fällt beim Import weder eine Einfuhrumsatzsteuer noch ein Importtarif an.
Für die Verzollung Ihrer Sendung, benötigen wir eine Bestell- und eine Zahlungsbestätigung.
Auf einer Bestellbestätigung muss klar ersichtlich sein
- um welchen Artikel es sich handelt,
- welche Menge bestellt wurde,
- Einzelwerte zu den bestellten Artikeln sowie
- die bezahlten Versandkosten.
Falls Sie unsicher sind, welche Artikel in der zu verzollenden Sendung enthalten sind, vergleichen Sie die Sendungsnummer, welche Sie von uns per Brief oder E-Mail erhalten haben, mit jener Nummer, die durch den genutzten Onlineshop ersichtlich ist.
Als Zahlungsbestätigung benötigen wir einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
Es gibt einige Gründe die zu einem Zollhindernis führen können. Anbei eine kurze Aufstellung. Details dazu finden Sie im Anschluss:
- Fehlender Wertnachweis
- Unplausibler Warenwert
- Fehlende Einfuhrbewilligung Außenhandelsgesetz
- Fehlendes Rücksendezertifikat
- Fehlende Einfuhrbescheinigung für Arzneiwaren
- Fehlende Bestätigung betreffend Einfuhrprivilegien
- Fehlende Einfuhrgenehmigung Artenschutz
- Fehlende Gewerbeberechtigung Tabakerzeugnisse
Hindernisgrund laut Ergänzung zur Zollanmeldung
Ist keiner der oben genannten Gründe maßgeblich, so finden Sie den Grund auf der Ergänzung zur Zollanmeldung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der österreichischen Zollbehörde.
Für die Zollanmeldung von Arzneiwaren ist eine entsprechende Einfuhrbescheinigung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 in der jeweils geltenden Fassung erforderlich. Die Einfuhrbescheinigung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 in der jeweils geltenden Fassung ist erforderlich, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 gegeben ist.
Privatpersonen sind nicht berechtigt einen Antrag auf Einfuhrbescheinigung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.Wenn Sie die Sendung NICHT annehmen möchten, verwenden Sie den Betreff „Rückmeldung zu XXX – Annahme verweigert“.
Wenn Sie per Brief kontaktiert wurden, kreuzen Sie auf dem beiliegenden Antwortschreiben „RÜCKMELDUNG ZU“ die entsprechende Option an und senden diese mit den fehlenden Unterlagen/Dokumenten an die im Anschreiben angeführte Adresse.
Bitte melden Sie sich bei unserem Kundenservice mittels Kontaktformular. Für den Versand des Bescheids benötigen wir:
- die CRN Nummer Ihrer Sendung oder Details zur eindeutigen Identifikation Ihrer Sendung (z.B. Sendungsnummer)
- eine gültige E-Mail Adresse, an die der Bescheid versendet werden kann.
Nein, eine persönliche Ausfolgung der Sendung ist nicht möglich.
Alternativ kann der Bescheid auch über unser Kundenservice angefordert werden. Für den Versand des Bescheides benötigen wir die CRN-Nummer und eine gültige E-Mail Adresse.
FAQ Zoll Export
Privat
Eine vorhandene E-Mail-Adresse ermöglicht eine rasche Kontaktaufnahme bei fehlenden Unterlagen im Verzollungsprozess. Wenn der Empfänger nicht kontaktiert werden kann, kann es zu Verzögerungen kommen.
Alle Daten (Absender*innen-, Empfänger*innen- und Zolldaten) werden elektronisch dem Empfängerland übermittelt. Die Aufbewahrung von zollrelevanten Informationen beträgt 5 Jahre. (Zollrechts-Durchführungsgesetz § 23)
Als Waren gelten Objekte, welche nicht in die Kategorie Dokumente fallen. Unter Dokumente fallen nur rein gedruckte Unterlagen ohne Warenwert. Z. B. gehören Flugtickets oder Datenträger wie USB-Sticks zur Kategorie Waren.
Zollformulare, Rechnungen bzw. Proformarechnungen. (Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben.) Detaillierte Informationen finden Sie in den Zollbestimmungen.