Blindensendung für Geschäftskund*innen

Bei Blindensendungen handelt es sich um Sendungen mit Behelfen, Dokumente etc. für Blinde, die von Blinden, Blindenanstalten und Unternehmen die Blinde unterstützen, versandt werden oder an diese adressiert sind.

Über die österreichische Post können diese kostenlos versendet werden. Blindensendungen müssen offen aufgegeben werden, um den Inhalt leichter prüfen zu können.   

Was darf als Blindensendung versendet werden?

  • Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift)
  • für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen und Magnetträger
  • Literatur
  • Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift
  • Geräte oder Materialien jeglicher Art, welche zur Unterstützung bzw. Überwindung der Blindheit dienen (Speziell angepasste CDs, Blindenschriften, Ausrüstung, Blindenuhren, (weiße) Blindenstöcke, Aufnahmegeräte)

Was darf NICHT als Blindensendung versendet werden?

  • Werbebriefe (Direct Mail)
  • Persönliche Briefe
  • Wertgegenstände

Kennzeichnung und Zusatzvermerk

Kennzeichnung:
Auf der Anschriftsseite ist in der Freimachungszone der Vermerk "Blindensendung" oder "Envois pour les aveugles" anzubringen.

Zusatzvermerk:
Werden keine zusätzlichen Leistungen wie z.B. Einschreiben ausgewählt, ist die Sendung rechts oben mit dem Vermerk „Nicht stempeln“ zu versehen.

Format und Gewicht

Format: Gleiche Bestimmungen wie für Briefsendungen!
Gewicht: Maximal 7.000 g

 

Aufgabeliste Blindensendungen

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Sammelaufgabeliste Blindensendungen

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