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Blindensendung
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Bei Blindensendungen handelt es sich um Sendungen mit Behelfen, Dokumente etc. für Blinde, die von Blinden, Blindenanstalten und Unternehmen die Blinde unterstützen, versandt werden oder an diese adressiert sind.
Über die österreichische Post können diese kostenlos versendet werden. Blindensendungen müssen offen aufgegeben werden, um den Inhalt leichter prüfen zu können.
Kennzeichnung: Auf der Anschriftsseite ist in der Freimachungszone der Vermerk "Blindensendung" oder "Envois pour les aveugles" anzubringen.
Zusatzvermerk: Werden keine zusätzlichen Leistungen wie z.B. Einschreiben ausgewählt, ist die Sendung rechts oben mit dem Vermerk „Nicht stempeln“ zu versehen.
Format: Gleiche Bestimmungen wie für Briefsendungen! Gewicht: Maximal 7.000 g
Aufgabeliste Blindensendungen
pdf, 2 mb (gültig ab 01.09.2023)
Sammelaufgabeliste Blindensendungen
xlsx, 39 kb (gültig ab 01.09.2023)