Beantragung einer Nachforschung
Eine Nachforschung ist eine formelle Anfrage zur Klärung des Verbleibs einer Sendung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn bei einer bescheinigten Sendung (= Sendung mit Tracking/Sendungsverfolgung) nicht eindeutig festgestellt werden kann, wo sie sich befindet.
Die Nachforschung ist für bescheinigte Sendungen möglich, also Sendungen mit Sendungsverfolgung. Abhängig vom Sendungstypus und Empfangsland gelten folgende Einreichfristen als Zeitobergrenze:
Wichtig zu wissen: Nachforschungen müssen immer von dem*der Versender*in veranlasst werden und immer nur dann, wenn unklar ist, wo sich die Sendung befindet. Eine Nachforschung ist nicht gleich erforderlich, wenn die Sendung mal länger braucht. Verzögerungen im Versandprozess sind möglich und bedeuten nicht automatisch einen Verlust der Sendung. Wir verstehen, dass es verunsichern kann, wenn eine Sendung nicht wie erwartet ankommt. Oft handelt es sich jedoch lediglich um Verzögerungen. Deshalb empfehlen wir, den Sendungsstatus zunächst weiter zu beobachten, bevor Sie den*die Versender*in kontaktieren, um die Nachforschung zu veranlassen.
Eine Nachforschung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Sendung verschickt haben und:
Hinweis: Nur wenn Sie selbst die Sendung verschickt haben, sind Sie Versender*in und Vertragspartner*in der Post. Dann können Sie die Nachforschung beantragen, andernfalls wenden Sie sich bitte an den*die Versender*in. *Der Status ‚Elektronische Auftragsdaten wurden vom Versender übermittelt‘ bedeutet, dass der*die Versender*in bzw. der Händler oder Online-Shop die Sendung bei uns angekündigt hat. Die tatsächliche Übergabe an die Österreichische Post und der Versand können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Versandmeldung vom Online-Shop (z. B. per E-Mail „Ihre Sendung ist auf dem Weg!“) heißt daher nicht zwingend, dass die Sendung bereits physisch an die Österreichische Post übergeben wurde.
Eine Nachforschung für ausländische Sendungen sollte ausschließlich durch den*die Versender*in bzw. über das Transportunternehmen im Aufgabeland eingeleitet werden. Wenn Sie eine Sendung aus dem Ausland erwarten, raten wir Ihnen daher, direkt mit dem*der Versender*in Kontakt aufzunehmen.
Vertragspartner*innen der Post sind jene natürlichen oder juristischen Personen, die die Post mit der Beförderung einer Sendung beauftragen. Daraus ergeben sich folgende Vertragsbeziehungen:
Vertragspartner*innen JA
Vertragspartner*innen NEIN
Relevanz für die Nachforschung und was das für Sie bedeutet: Der*die Versender*in ist Vertragspartner*in der Österreichischen Post, daher wird die Nachforschung grundsätzlich von dem*der Versender*in eingeleitet Denn: Etwaige Haftungsansprüche werden zwischen den jeweiligen Vertragspartner*innen geregelt. Aus diesem Grund ist bei offenen Fragen zum Status einer Sendung die Klärung zwischen Empfänger*in und Versender*in erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihre Sendung für eine Nachforschung eignet oder wie Sie in Ihrem konkreten Fall vorgehen sollen, unterstützen Sie unsere Kolleg*innen im Kundenservice gerne bei der Einschätzung und beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.