Verschiedene Brief- und Paketsendungen mit Adressetiketten, nebeneinander auf einem Förderband angeordnet.

Beantragung einer Nachforschung

Zentrale Fragen zur Nachforschung

Was ist eine Nachforschung?

Eine Nachforschung ist eine formelle Anfrage zur Klärung des Verbleibs einer Sendung.
Sie kommt dann zum Einsatz, wenn bei einer bescheinigten Sendung (= Sendung mit Tracking/Sendungsverfolgung) nicht eindeutig festgestellt werden kann, wo sie sich befindet.

Welche Fristen müssen für die Nachforschung beachtet werden?

Die Nachforschung ist für bescheinigte Sendungen möglich, also Sendungen mit Sendungsverfolgung. Abhängig vom Sendungstypus und Empfangsland gelten folgende Einreichfristen als Zeitobergrenze:

  • Inland: Frist für Pakete und Post Express Sendungen: 3 Monate 
  • International: Frist für Pakete und Post Express Sendungen: 6 Monate
  • Inland & International: Frist für eingeschriebene Briefsendungen und Wertbriefe „Brief International“): 6 Monate

Wann ist eine Nachforschung sinnvoll?

Wichtig zu wissen: Nachforschungen müssen immer von dem*der Versender*in veranlasst werden und immer nur dann, wenn unklar ist, wo sich die Sendung befindet. Eine Nachforschung ist nicht gleich erforderlich, wenn die Sendung mal länger braucht. Verzögerungen im Versandprozess sind möglich und bedeuten nicht automatisch einen Verlust der Sendung. Wir verstehen, dass es verunsichern kann, wenn eine Sendung nicht wie erwartet ankommt. Oft handelt es sich jedoch lediglich um Verzögerungen. Deshalb empfehlen wir, den Sendungsstatus zunächst weiter zu beobachten, bevor Sie den*die Versender*in kontaktieren, um die Nachforschung zu veranlassen. 

Eine Nachforschung sollte in Betracht gezogen werden, wenn unklar ist, wo sich die Sendung befindet:

Icon Landkarte Oesterreich
Eine Nachforschung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Sendung verschickt haben und:

  • die Sendung bereits von der Österreichischen Post übernommen, nicht nur automatisch „avisiert / angekündigt“ wurde*
  • der Sendungsstatus „zugestellt“ anzeigt, die Sendung jedoch nach Angaben der Empfänger*in nicht erhalten wurde
  • der Sendungsstatus über einen längeren Zeitraum unverändert ist (mehr als 3-5 Werktage)
  • die übliche Lieferzeit deutlich überschritten ist (beachten Sie die jeweiligen AGB)

Hinweis: Nur wenn Sie selbst die Sendung verschickt haben, sind Sie Versender*in und Vertragspartner*in der Post. Dann können Sie die Nachforschung beantragen, andernfalls wenden Sie sich bitte an den*die Versender*in.

*Der Status ‚Elektronische Auftragsdaten wurden vom Versender übermittelt‘ bedeutet, dass der*die Versender*in bzw. der Händler oder Online-Shop die Sendung bei uns angekündigt hat. Die tatsächliche Übergabe an die Österreichische Post und der Versand können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Versandmeldung vom Online-Shop (z. B. per E-Mail „Ihre Sendung ist auf dem Weg!“) heißt daher nicht zwingend, dass die Sendung bereits physisch an die Österreichische Post übergeben wurde.

 

Icon Paket Weltkugel
Eine Nachforschung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Sendung verschickt haben und:

  • die Sendung bereits von der Österreichischen Post übernommen, nicht nur automatisch „avisiert / angekündigt“ wurde*
  • der Sendungsstatus „zugestellt“ anzeigt, die Sendung jedoch nach Angaben der Empfänger*in nicht erhalten wurde
  • der Sendungsstatus über einen längeren Zeitraum unverändert ist. Hierbei sind wir von nachgelagerten Logistikdienstleister*innen abhängig, daher können Updates zu internationalen Sendungen je nach Bestimmungsland länger dauern oder ausbleiben.
  • die übliche Lieferzeit deutlich überschritten ist (beachten Sie die jeweiligen AGB). Besonders bei internationalen Sendungen ist eine Nachforschung je nach Bestimmungsland in der Regel frühestens nach 2–3 Wochen empfehlenswert.
Hinweis: Nur wenn Sie selbst die Sendung verschickt haben, sind Sie Versender*in und Vertragspartner*in der Post. Dann können Sie die Nachforschung beantragen, andernfalls wenden Sie sich bitte an den*die Versender*in.

*Der Status ‚Elektronische Auftragsdaten wurden vom Versender übermittelt‘ bedeutet, dass der*die Versender*in bzw. der Händler oder Online-Shop die Sendung bei uns angekündigt hat. Die tatsächliche Übergabe an die Österreichische Post und der Versand können zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Versandmeldung vom Online-Shop (z. B. per E-Mail „Ihre Sendung ist auf dem Weg!“) heißt daher nicht zwingend, dass die Sendung bereits physisch an die Österreichische Post übergeben wurde.
 

Icon Paket Weltkugel
Eine Nachforschung für ausländische Sendungen sollte ausschließlich durch den*die Versender*in bzw. über das Transportunternehmen im Aufgabeland eingeleitet werden. Wenn Sie eine Sendung aus dem Ausland erwarten, raten wir Ihnen daher, direkt mit dem*der Versender*in Kontakt aufzunehmen.

Wer ist Vertragspartner*in der Post und warum ist das wichtig?

Vertragspartner*innen der Post sind jene natürlichen oder juristischen Personen, die die Post mit der Beförderung einer Sendung beauftragen.

Daraus ergeben sich folgende Vertragsbeziehungen:

Grafik Vertragspartner Nachforschung


Vertragspartner*innen JA

  • Zwischen Versender*in und Österreichischer Post besteht ein Beförderungsvertrag.
  • Zwischen Versender*in und Empfänger*in besteht ein gesondertes Vertragsverhältnis (z. B. Kaufvertrag oder Versandvereinbarung).


Vertragspartner*innen NEIN

  • Zwischen Empfänger*in und Post besteht in der Regel kein direktes Vertragsverhältnis.

Relevanz für die Nachforschung und was das für Sie bedeutet:
Der*die Versender*in ist Vertragspartner*in der Österreichischen Post, daher wird die Nachforschung grundsätzlich von dem*der Versender*in eingeleitet Denn: Etwaige Haftungsansprüche werden zwischen den jeweiligen Vertragspartner*innen geregelt. Aus diesem Grund ist bei offenen Fragen zum Status einer Sendung die Klärung zwischen Empfänger*in und Versender*in erforderlich.

Ich bin Versender*in – Was muss ich zur Einleitung der Nachforschung beachten?

Um eine Nachforschung einleiten zu können, müssen Sie die Sendungsnummer der entsprechenden Sendung sowie Ihre Kontaktdaten im Nachforschungsformular angeben - nur so können wir die Sendung zuordnen und Sie über das Ergebnis der Nachforschung benachrichtigen.

Hinweis: Bitte behalten Sie vorhandene Aufgabelege sowie Rechnungen und Fotos der Sendung oder der Inhalte auf. Diese erleichtern die Bearbeitung Ihres Falls.

Ich bin Empfänger*in – Was kann ich tun?

Schritt 1: Sendungsstatus prüfen
Überprüfen Sie den Status Ihrer Sendung auf post.at oder in der Post App und achten Sie darauf, ob die übliche Laufzeit bereits überschritten wurde (siehe Frage 3). Beim Status „In Verteilung“ bitten wir gerade im Ausland um etwas Geduld.

Schritt 2: Umfeld beachten
Sofern die Sendung als „zugestellt“ oder „abholbereit“ gekennzeichnet ist, schauen Sie in Ihren Briefkasten, an Ihrem Abstellort oder fragen Sie bei Ihren direkten Nachbarn nach. 

Schritt 3: Versender*in kontaktieren
Als Empfänger*in einer Sendung ist der*die Versender*in (bzw. das Versandunternehmen) Ihr*Ihre erste*r Ansprechpartner*in bei Zustellproblemen.

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Nachforschung sinnvoll ist?

Wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihre Sendung für eine Nachforschung eignet oder wie Sie in Ihrem konkreten Fall vorgehen sollen, unterstützen Sie unsere Kolleg*innen im Kundenservice gerne bei der Einschätzung und beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.

Zum Kontaktformular
Hotline: +43 800 010 100