Kund*in und Zusteller*in mit einem Paket vor der offenen Wohnungstür

Postvollmacht

Mit einer Postvollmacht können Personen Ihres Vertrauens Ihre Sendungen entgegennehmen

Hinweis zum Rechnungsversand

Aufgrund geplanter Wartungsarbeiten erfolg von Freitag 21.11.2025 bis Sonntag 23.11.2025 kein automatischer Rechnungsversand. Sollten Sie Einkäufe tätigen (z. B. Paketmarken), erhalten Sie Ihre Rechnung nach Abschluss der Wartungsarbeiten. Diese finden statt, um die Systemstabilität und Sicherheit weiter zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis – Ihr reibungsloser Einkauf liegt uns am Herzen.

Sie können für bis zu 5 Personen Ihres Vertrauens eine Postvollmacht erteilen. Diese Personen können alle an Sie adressierten Briefe, Päckchen, Pakete und Express-Sendungen entgegennehmen. Ausgenommen davon sind Sendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte", die nur an den*die Empfänger*in persönlich abgegeben werden dürfen.

Zusteller*in mit Post Kund*in
  1. Klicken Sie auf Postvollmacht beantragen oder erteilen Sie Ihre Postvollmacht in der nächsten Filiale.
  2. Wählen Sie Ihre Adresse aus. Sendungen, die an diese Anschrift adressiert sind, können von den Übernahmeberechtigten entgegengenommen werden.
  3. Geben Sie eine oder mehrere Personen an, für die Sie eine Postvollmacht erteilen möchten.
  4. Stellen Sie ein, wie lange die Postvollmacht gültig sein soll.
  5. Wählen Sie die Sendungsarten aus, die von den Übernahmeberechtigten entgegengenommen werden können.
  6. Die Übernahmeberechtigten müssen sich lediglich ausweisen, um Sendungen entgegen nehmen zu dürfen.

Tarife

Der Preis für die Postvollmacht beträgt 20,40 Euro für 2 Jahre.

Die angeführten Preise enthalten grundsätzlich alle gesetzlich geschuldeten Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer. Keine Umsatzsteuer enthalten die Preise für jene Leistungen, für die eine Steuerbefreiung gemäß § 6 UStG gilt.