Briefwahl zur Nationalratswahl 2024

Am 29. September findet die Nationalratswahl statt, bei der 183 Abgeordnete gewählt werden. Die Gesetzgebungsperiode beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte:

  • in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Österreich,
  • per Briefwahl im In- und Ausland oder
  • auf zusätzlichen Antrag vor einer mobilen Wahlkommission zu wählen.

Wahlkarte beantragen

Hier kannst du ganz einfach deine Wahlkarte beantragen.

Wahlinfos auf einen Blick

Eine Wahlkarte für die Nationalratswahl 2024 kannst du ab sofort bei deiner Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragen. Zu beachten sind die letztmöglichen Termine für einen Wahlkartenantrag:

  • Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail, online oder Fax) bis 25. September 2024
  • Persönlicher Antrag (nicht telefonisch!) bis 27. September  2024, 12:00 Uhr

Bei deinem Antrag muss auch der Grund für die Anforderung der Wahlkarte angegeben werden (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe).

Da bei Wahlkarten der Postweg für deren Zustellung und die Rücksendung beachtet werden muss, empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung. Die Portokosten für den Standardversand werden für dich übernommen – egal, ob du vom Inland oder vom Ausland aus wählst.

  1. Die Wahlkarte wird dir ab Anfang September 2024 – je nach Wunsch – zugesandt oder sie kann persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden.
  2. Bei der Briefwahl kannst du sofort nach Erhalt der Wahlkarte deine Stimme abgeben und musst nicht bis zum Wahltag warten.
  3. Fülle den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Gib diesen in das kleine Wahlkuvert und lege es in die Wahlkarte.
  4. Gib anschließend die eidesstattliche Erklärung durch deine eigenhändige Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld ab und verschließe die Wahlkarte.
  5. Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024) bis 17:00 Uhr per Post oder durch Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) einlangen. Am Wahltag kann die Briefwahl-Wahlkarte auch bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr oder in jedem Wahllokal im Bundesgebiet während der dortigen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen, die spätestens am Wahltag (29. September 2024) 16 Jahre alt werden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Mit inhaltlicher Unterstützung von:

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