Zusatzleistungen Paket Österreich für Geschäftskund*innen

Diese Zusatzleistungen helfen Ihnen, Ihre Sendung optimal Ihren Anforderungen anzupassen:

Wir übergeben Ihr Paket nur dann an den*die Empfänger*in, wenn er den von Ihnen geforderten Betrag bei der Zustellung bezahlt. Ihr Geld überweisen wir umgehend auf Ihr Bankkonto eines im SEPA-Raum ansässigen Kreditinstituts. Der maximale Nachnahmebetrag beträgt 10.000,- Euro.

Ihre Wertsachen/wertvollen Inhalte sind bei uns auch im Paket bestens aufgehoben. Bargeld, Schecks, Wertpapiere, Kredit- oder Bankomatkarten, Schmuck, Edelmetalle/-steine, Urnen mit Asche etc. sowie andere Inhalte mit einem Wert von mehr als 510,- Euro werden von der Post als Paket mit Wertangabe speziell beaufsichtigt transportiert.

Ab einer Wertangabe von über 1.500,- Euro versiegeln Sie bitte Ihre Sendung mit Siegellack bzw. Siegelband. Die Wertangabe ist bis zu maximal 10.000,- Euro zulässig.

Bevor wir Ihre vertrauliche Sendung an den*der Empfänger*in übergeben, überprüfen wir seine*ihre Identität.

Geschäftskund*innen der Post haben bei entsprechender Sendungsmenge und je nach Produkt die Möglichkeit, eine Abholung der Pakete zu beauftragen. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse Ihren Vertriebsbetreuer.

Wenn Sie Ihr Paket als „Zerbrechlich“ verschicken, wird es von uns besonders behutsam transportiert und händisch sortiert und verteilt.

Wir haften bis zu einem Wert von 510,- Euro! Gegen einen geringen Aufpreis können Sie die Haftungssumme problemlos erhöhen.

Gültig für die Produkte Paket Premium, Paket Premium select, Combi freight, Next Day Fresh und Post Express.

Bei fehlerhaften oder unklaren Adressen verschaffen Sie Ihrer Sendung mit der Zusatzleistung Adressklärung 2C eine zweite Chance, doch noch zu dem*der Empfänger*in zu kommen, anstatt gleich rückgesendet zu werden.

Pakete, die die Standardmaße überschreiten oder aufgrund ihrer Form und/oder Beschaffenheit nicht über Förderbänder und -anlagen transportiert werden können, müssen durch die Post manuell sortiert und speziell transportiert werden. Darunter fallen:        

Kleines Sperrgut:

Nicht quaderförmige Pakete, die kleiner als L 100 x B 60 x H 60 cm sind

Großes Sperrgut:

Pakete in allen Formen, die größer als L 100 x B 60 x H 60 cm sind (bis zum Gurtmaß von 360 cm, max. Länge 200 cm)