Informieren Sie Ihre Wähler*innen mit Regionalmedium Wahlen
Mit dem Regionalmedium Wahlen können Wahlwerber*innen und politische Parteien einfach alle Haushalte des Wahlgebiets über Aktivitäten, die im Allgemeininteresse liegen, informieren.
Ihre Vorteile:
- Ideal für Informationen von Wahlwerber*innen
- Erreichen Sie zielgenau alle Haushalte des Wahlgebiets
- Zustellung innerhalb von drei Werktagen
Was gilt als Regionalmedium Wahlen?
- Inhaltlich gleiche Sendungen
- Sendungen erscheinen unter demselben Titel in fortlaufenden Nummern mit verschiedenem Inhalt
- Min. 4 Seiten pro Ausgabe
- Min. 70 % redaktioneller Inhalt, Information über örtliches Tagesgeschehen oder Politik
- Versandberechtigt sind von der Wahlbehörde anerkannte Wahlwerber*innen
Was gilt nicht als Regionalmedium Wahlen?
- Sendungen mit werblichem Inhalt
- Zeitungen, die im Namen von Firmen oder Marken erscheinen
- Sendungsformate außerhalb der vorgeschriebenen Versandmaße
Voraussetzungen für Beilagen:
- Eigenbeilagen sind erlaubt
- Werbegeschenke als Beilage sind vorab mit der Post abzuklären
- Nicht erlaubt: Fremdbeilagen
- Für die Einstufung des Tarifs wird das Gesamtgewicht der Sendung inkl. aller Beilagen herangezogen
Produktblatt Regionalmedium Wahlen
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Liste Logistikzentren und Öffnungszeiten
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Kontakt
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